Abfallarten

Informationen zur Abfallart Holz

Abfallart: Holz A I bis AIII Holz AVV 170201

Behälterart:

  • Absetzmulden von 5, 7, 10 und 15 m³
  • Abrollcontainer von 25 und 35 m³

Was darf rein:

  • Schaltafeln
  • Fensterrahmen (ohne Scheiben)
  • Parkett und Bodenbretter
  • Türen
  • Paletten aus Holzwerkstoffen
  • Balken und Bretter
  • Furnierholz
  • Paletten und Kisten
  • Holzkisten
  • Schnittreste

Was darf nicht rein:

  • Baumschnitt
  • Gipskarton
  • Metalle
  • Papier
  • Pappe
  • Eisenbahnschwellen
  • Laminat

Abfallart: A IV Holz AVV 170204*

A IV Holz = mit Holzschutzmittel behandeltes Altholz sowie sonstiges Altholz, das aufgrund der Schadstoffbelastung nicht in den Altholzkategorien A I bis A III zugeordnet werden kann, ausgenommen PCB-Altholz.

Typische Beispiele sind Bahnschwellen, Hopfenstangen und Holz aus Außenbereich (Zäune, Holzfenster…).

Achtung: Überwachungsbedürftiger Abfall = Entsorgungsnachweis erforderlich!

Informationen zur Abfallart Grünschnitt

Grünschnitt

Abfallart: Grünschnitt AVV 200201

Behälterart:

  • Absetzmulden von 5, 7, 10 und 15 m³
  • Abrollcontainer von 25 und 35 m³

Was darf rein:

  • Laub
  • Grün- und Strauchschnitt
  • Kleine Äste und Wurzeln
  • Rasen
  • Sträucher
  • Büsche

Was darf nicht rein:

  • Küchen- und Speiseabfälle
  • Baumstümpfe (Schnittdurchmesser > 15cm)
  • Wurzeln (Schnittdurchmesser > 15cm)
  • Bauschutt
  • Bodenaushub
  • Steine
Informationen zur Abfallart Sperrmüll

Sperrmüll

Abfallart: Sperrmüll AVV 200307

Behälterart:

    • Absetzmulden von 5, 7, 10 und 15 m³
    • Abrollcontainer von 25 und 35 m³

Was darf rein:

      • Möbel
      • Hausrat
      • Matratzen
      • Teppiche
      • Fenster und Türen

Was darf nicht rein:

    • Restmüll
    • Abfälle aus Renovierungs- und Umbaumaßnahmen
    • Kühlgeräte
    • Altreifen
    • Gartenabfälle
    • Verpackungen mit dem Grünen Punkt
Informationen zur Abfallart Bauschutt

Bauschutt

Abfallart: Bauschutt AVV 170107

Behälterart:

  • Absetzmulden in den Größen von 5 oder 7 m³
  • Absetzmulden in 10 m³ Größe nur für Ziegel

Was ist Bauschutt?
Die mineralischen Stoffe, die zum Bauschutt zählen, sind z.B.

  • Steine
  • Dachziegel, Ton- und Betonziegel
  • Alle Steinarten wie Sandstein, Kalkstein, Naturstein, Klinker, Backstein, Pflaster
    Putzreste, Mörtel
  • reine Betonverbindungen aus Fundamenten (ohne Metallstreben) bis 60 Zentimeter Kantenlänge,
  • Mauerwerk, Mauerbruchstein
  • Kacheln und Fliesen
  • Marmor
  • Sanitärbecken, Toiletten, (Keramik)
  • Straßensteine und Betonplatten
  • Feinsteinzeug

Darf nicht rein:

  • alle flüssigen Abfälle
  • Gas- oder Porenbeton
  • Strohmatten
  • Gips- und Gipskartonplatten
  • Styroporplatten oder Teeranhaftungen
  • Glasreste
  • Eternit
  • Mineralwolle
Informationen zur Abfallart Baumischabfall

Baumischabfall

Abfallart: Baumischabfall

Behälterart:

  • Absetzmulden von 5, 7, 10 und 15 m³
  • Abrollcontainer von 25 und 35 m³

Baumischabfall
Was ist das und was darf rein?
Bei jeder größeren Renovierung fallen erhebliche Mengen Schutt an, die nicht mehr in der schwarzen Tonne beseitigt werden können bzw. dürfen. Bei der Entsorgung unterscheidet man zwischen Bauschutt und Baumischabfall. Wir zeigen, was in den Baumischabfall rein darf und wie sich bei der Entsorgung viel Geld sparen lässt.

Der Unterschied zwischen Bauschutt und Baumischabfall

Zum Bauschutt werden alle mineralischen Stoffe gezählt, alles darüber Hinausgehende wird als Baumischabfall gewertet.

Was ist billiger zu entsorgen – Bauschutt oder Baumischabfall?
Ganz klar: Bauschutt kann in der Regel deutlich günstiger entsorgt werden als Baumischabfall. Darum sollte man bei der Renovierung beide Müllarten getrennt sammeln und auch getrennt entsorgen. Wenn eine Trennung zeitlich oder räumlich nicht möglich ist, ist ein Baumischabfallcontainer von Nöten. Umgangssprachlich BMA Container genannt. Doch was beinhaltet dieser genau?

    Unter Baumischabfall, der auch mineralische Abfälle enthalten darf, fällt:

  • Glas und Glasreste
  • Bauholz, Holzabschnitte, Holzreste und Späne
  • Altmetall
  • Gipsreste, Gipskarton (GK), Gipskarton-Bauplatten (GKB)
  • Porenbeton, Ytong, Bims
  • Kunststoffe wie Kabelreste, Kabel und Rohre aus PVC und Plastik
  • Dämmstoff, Isolierung und Styropor
  • Türen, Fenster und Türzargen
  • Tapete und Tapetenreste
  • Kunststoffe und PVC
  • Metall, z.B. Rohre oder Heizkörper
  • Tapeten
  • Fenster und Türen
  • Kunststoff, z.B. bei Plastikrohren oder Kabeln
  • Holz
  • Verpackung ohne Restanhaftung
  • Nicht zum Baustellenmischabfall gehören:

  • Sonderabfälle
  • Teer- oder Dachpappe
  • Asbest
  • Restmüll
  • Autoreifen
  • Gebäudedämmstoffabfälle
  • Baustyropor, Styrodur, EPS oder XPS (HBCD-haltige Stoffe)
  • Nicht restentleerte Farbeimer oder Lacke und Farben
  • Info:
    In keine der genannten Container und Mulden, dürfen Gefahrstoffe eingefüllt werden.
    Stoffe die ausdrücklich nicht eingefüllt werden dürfen, werden bei Nichtbeachtung, nachberechnet.

Informationen zur Abfallart Bodenaushub/Bodencontainer

Bodenaushub/Bodencontainer

Abfallart: Bodencontainer/Bodenaushub

Behälterart:

  • Absetzmulden in 5 und 7 m³ Größe

Verschiedene Kategorien:

    Boden

    • Mutterboden, Erde, Sand auch vermischt mit natürlichen Steinen.
      Keine Wurzeln und Grasnarben

    Boden mit Grasnarbe

    • Erde, Sand auch vermischt mit natürlichen Steinen
    • Grasnarben
      Keine Wurzeln

    Boden mit Bauschutt

  • Erde, Sand auch vermischt mit natürlichen Steinen
    keine Wurzeln, keine Grasnarben

Was darf nicht mit rein

  • Keine Grünabfälle und Wurzeln, kontaminierter Boden

Info:
Bei Boden und Bauschutt Containern stellen wir üblicherweise Container mit flacher Ladekante (je nach Bauart ca. 45 cm), damit eine Bohle angelegt und mit der Schubkarre in den Container gefahren werden kann.

Weitere Abfallarten auf Anfrage – wir beraten Sie gern. Kontaktformular

Stand 06/2018

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